Feuerwerksinitiative
Die Schweiz muss Menschen und Tiere besser vor schädlichem und unnötigem Feuerwerkslärm schützen. Auch der durch Feuerwerk verursachte Umweltschaden ist unnötig und vermeidbar. So darf es nicht weitergehen! Deshalb haben wir die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (Feuerwerksinitiative) ins Leben gerufen.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 74a Feuerwerk
Abs. 1
Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
Abs. 2
Abs. 3
Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.
Übergangsbestimmung
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
Initiativkomitee
Bei allen 15 Mitgliedern des Initiativkomitees handelt es sich um parteilose Privatpersonen, die sich hier rein zivilgesellschaftlich und ohne parteipolitische Agenda für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt engagieren.
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Roman HuberUntersiggenthal AG
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Corinne MeisterBollingen SG
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Stefanie AmmannStäfa ZH
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Frank ZeuginMisery FR
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Maya ConociHefenhofen TG
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Heidy HirsigerAvry-sur-Matran FR
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Sandra BoucekBerschis SG
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Bianca KörnerRomanshorn TG
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Caroline MulleSchattdorf UR
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Cinzia VincenziRothrist AG
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Ruth HerrmannWangen b. Olten SO
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Nick BeglingerKüsnacht ZH
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Julia BrosiUitikon ZH
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Ernst KünzlerWittnau AG
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Eduard Rosenstein †Zumikon ZH