«Diese Volksinitiative dient dazu, dass der in der Verfassung und in diversen Gesetzen definierte und festgehaltene Schutz von Menschen, Tier und Umwelt per Gesetz konsequent umgesetzt wird.»
Für das Feuerwerk in der Schweiz gibt es eigentlich keine tiefere oder sogenannt verbriefte Tradition. Das im 8./9. Jahrhundert in China aus Schwarzpulver entwickelte Knallfeuerwerk ist über Griechenland im 15./16. Jahrhundert nach Mitteleuropa gelangt. Am Reichstag in Konstanz wurde 1506 zu Ehren von Kaiser Maximilian I. das erste bekannte Feuerwerk gezündet. Das Feiern mit pyrotechnischen Effekten hat sich in der Folge verschiedenenorts eingebürgert.
Seit einigen Jahren ist insbesondere in Europa das Begehen von Feierlichkeiten mit Feuerwerk deutlich im Rückzug begriffen. In Paris, Dublin, Brüssel, Luxemburg, Prag und anderen europäischen Städten ist privates Feuerwerk z. B. an Silvester verboten. Auch in der Schweiz laufen immer wieder Diskussionen dazu, primär aus Umweltschutzgründen, geht doch 2 Prozent des gesamten jährlichen Feinstaubausstosses gemäss wissenschaftlicher Untersuchungen auf das Konto von Feuerwerken.
Feuerwerksknallerei stammt aus dem frühen Mittelalter und ist unzeitgemäss, ja veraltet. Laser-Shows und Drohnen als moderne, zeitgemässe Lichtkunstformen und Ausdrucksmittel des Feierns könnten längst die schädliche Pyrotechnik ablösen.
... setzt Kleinkinder, hochsensible Menschen oder solche mit Angststörungen und Traumata unter massiven Stress.
… beeinträchtigt die Lebensqualität und das Wohlgefühl nichtbeteiligter Menschen.
… versetzt Haus-, Nutz- und Wild-Tiere, v.a. Vögel, in Panik und lässt zahlreiche von ihnen an Stress sterben. An Silvester/Neujahr können Wildtiere aus dem Winterschlaf geweckt werden und danach verenden.
… verschmutzt Luft und Boden, denn durch pyrotechnische Mittel gelangen Feinstaub und giftige Substanzen wie Dioxine in die Luft sowie dann auf und anschliessend in die Erde
… schadet dem Schweizer Tourismus: Viele Schweizer reisen mit ihren Haustieren während der Nationalfeiertags-Festivitäten ins Ausland und Hundehalter aus Nachbarländern verbringen in dieser Zeit keine Ferien in der Schweiz.
… widerspricht der Bundesverfassung und findet entgegen geltenden Verordnungen in immer grösserem Mass auch ausserhalb von Silvester und Nationalfeiertag statt.
… Restmaterial von Feuerwerksgeschossen landet auf dem Boden und kann auf Weiden den Tod von Nutztieren verursachen.
Feuerwerk zum Jahreswechsel
Feuerwerk zum Silvester hat in der Schweiz keine Tradition. Die Feuerfeste zum Jahresende gehen auf die Germanen zurück und gelangten vor drei bis vier Jahrzenten von Deutschland in die Schweiz. Unsere angestammte Tradition ist das Glockengeläute um Mitternacht, welches leider im Feuerwerkslärm kaum mehr wahrgenommen werden kann.
Feuerwerk am 1. August
Ein offizielles Feuerwerk am Nationalfeiertag ist in manchen Schweizer Städten zur Tradition geworden. Noch vor wenigen Jahrzehnten war das Abfeuern in privaten Haushalten auf den Abend beschränkt, hat sich dann aber über Tage vor- und nachher ausgedehnt. Tradition in diesem Sinne hat das Feuerwerk auch am 1. August keine, vielmehr sind es die Lampions, die Fackelzüge und das 1. August-Feuer oder die Höhenfeuer.
Die Freiheit einer Person endet, wo andere Lebewesen leiden. Feuerwerk gehört NICHT zu den Grundrechten der persönlichen Freiheit.
Verein Feuerwerksinitiative
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Komitee Feuerwerksinitiative
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055 212 66 33
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Feuerwerksinitiative, 5417 Untersiggenthal